Senkung Grenzwerte Verbotssubstanzen Chloramphenicol und Nitrofurane (zusätzlich neu gefordert: Nifursol)
Die in der EU seit vielen Jahre geltenden „Mindestleistungsgrenzen“ (MRPL) für die antibiotischen Verbotssubstanzen Chloramphenicol (MRPL = 0,3 ppb) und Nitrofuran Metaboliten (MRPL = 1,0 ppb) in tierischen Lebensmitteln wie Honig wurden durch „Referenzwerte für Maßnahmen“ (RWM) ersetzt und deutlich verschärft. Die neuen RWM gelten seit dem 28.11.2022 (VERORDNUNG (EU) 2019/1871 DER KOMMISSION vom 7.
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